Widerrufs­belehrung

Belehrung über das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen mit Verbrauchern

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Fa. Deutscher Immobilien Verbund International Inhaber Thomas Weber e. K., Klingbaumstraße 1, 75015 Bretten,- in der Folge Fa. DIVI genannt - mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein einfaches Schreiben verwenden, in dem Sie erklären, dass Sie den abgeschlossenen Vertrag widerrufen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Kostenerstattung

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen der Fa. DIVI während der Widerrufsfrist beginnen soll, (z. B., weil wir Ihnen sofort ein Exposé übermitteln oder eine Wohnungsbesichtigung mit Ihnen durchführen sollten), so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sofern wir unsere Dienstleistung als Immobilienmakler zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig erbracht haben, entspricht diese Kostenerstattung der Höhe nach also der vollen vereinbarten Provision.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass mein Recht zum Widerruf des abgeschlossenen Maklervertrages gegenüber der Fa. DIVI gem. § 356 Abs. 4 BGB erlischt, wenn der Makler seine Dienstleistung aus dem Maklervertrag vollständig erfüllt hat.

Dies gilt auch dann, wenn die 14-tägige Frist für den Widerruf des Maklervertrages zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist. In Kenntnis dieser Folge stimme ich der Ausführung der Dienstleistungen des Maklers zu und fordere Fa. DIVI auf, mit der sofortigen Erbringung der Dienstleistungen aus dem Maklervertrag zu beginnen.

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